Haftpflichtversicherung

 

Vor kurzem sind bei unserem clubinternen Schippern zwei Modelle zusammengeraten, wobei ein Modell ganz erheblich beschädigt wurde. Aufgrund dieses Vorfalls ergab sich eine Diskussion über eine Haftpflichtversicherung - ja oder nein - wenn ja: ist Versicherungsschutz gegeben, wenn der Geschädigte Schadenersatzansprüche stellt?
Ich habe daraufhin bei einigen Versicherungsgesellschaften den obigen Vorfall geschildert und gleichzeitig nachgefragt, ob die normale gesetzliche Haftpflichtversicherung bei Schadensersatzansprüchen des Geschädigten Versicherungsschutz leistet. Das Ergebnis war sehr unterschiedlich. Im allgemeinen taten sich die Gesellschaften sehr schwer und argumentierten, derartige Schadensfälle müssten von Fall zu Fall gesehen werden, ob überhaupt ein klassischer gesetzlicher Haftpflichtschaden vorliegt, andere Gesellschaften wiederum sprachen von einem speziellen Hobby, welches im Versicherungsvertrag erwähnt sein müsste.

 

Die Empfehlung geht also dahin: Jeder, der eine Haftpflichtversicherung hat, sollte seine Versicherungsunterlagen einsehen, ob Versicherungsschutz geleistet wird, wenn bei Ausübung unseres Hobbys (Schippern) andere Modelle zu Schaden kommen und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Ich habe seit sehr vielen Jahren meine gesamten Versicherungen bei der Allianz-Versicherung abgeschlossen, u.a. auch eine Private Haftpflichtversicherung. Obwohl ich zu keinem Zeitpunkt auf mein Hobby hingewiesen habe, beinhaltet der Vertrag Versicherungsschutz mit folgendem Wortinhalt:

 

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch von folgenden Wasserfahrzeugen:
Modell- und Spielfahrzeuge - auch ferngesteuerte-, die nicht zum Mitfahren oder Aufsitzen geeignet sind.

 

Hier ist es eindeutig, dass es im Schadensfall keine Probleme gibt, was mir ausdrücklich auch noch mal mündlich bestätigt wurde.

 

Und noch etwas: Vor einigen Jahren hat die EU den Europäischen Versicherungsmarkt freigegeben, d.h. jeder Versicherungsgeber und jeder Versicherungsnehmer konnte frei entscheiden, wo und mit wem er Versicherungsverträge abschließt. Dieses hatte zur Folge, dass einige Gesellschaften, unabhängig der Versicherungsart, bei alten Verträgen ihren Leistungskatalog nach unten korrigiert haben. (hm)

 

 

Ich möchte zu diesem Artikel noch etwas anmerken: Ich gehe seit einiger Zeit "fremd"  und habe mit dem Heli fliegen angefangen. Bei den Fliegern ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Da ich "Wildflieger" bin und auch keinem Modellflugverein angehöre, musste ich auch eine Haftpflichtversicherung abschließen. Meine Bestehende Haftpflicht kommt für, durch mein Hobby entstandenen, Schäden nicht auf.

Durch einen Vereinskollegen bin ich auf eine Versicherung/Verband gestoßen, bei dem ich eine passende Versicherung abschließen konnte. Für ca. 40,00 € im Jahr bin ich nicht nur für Schäden versichert, die durch Fluggeräte verursacht werden, sondern auch für Schiffs- und Automodelle.

 

Peter Böttcher